InformationenBesucherprogramm

Informationen Besucherprogramm

Olympiastadion Berlin
öffnet wieder für Besichtigungen

Am kommenden Freitag, dem 11. Juni 2021, öffnet das Olympiastadion Berlin seine Tore wieder für alle Touristen, Berliner und Brandenburger. Zeitfenstertickets können online unter www.reservix.de und vor Ort erworben werden. Das Olympiastadion Berlin Besucherzentrum ist zunächst mittwochs bis sonntags von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Mit dem Beginn der Berliner Sommerferien am 24. Juni 2021 öffnet es wieder täglich. Die Besucher*innen können beim Ticketkauf entscheiden, ob sie das Stadion auf eigene Faust erkunden oder an einer geführten Tour teilnehmen möchten.

Bei einer individuellen Besichtigung können sich die Gäste frei auf dem Stadiongelände bewegen, dieses umrunden und die Aussicht aus verschiedenen Blöcken genießen. Auf dem gesamten Areal befinden sich Tafeln und Aufsteller, die über die Geschichte des Olympiageländes informieren. Zusätzlich können im Besucherzentrum Multimedia Guides ausgeliehen werden, die GPS-gesteuert über das Gelände navigieren und mit zahlreichen Fotos und Videos den Rundgang zum Erlebnis werden lassen.

Am Samstag und Sonntag, jeweils 11 Uhr, wird auch erstmalig wieder die Highlight-Tour angeboten. Die Besucher*innen können sich mit einem sachkundigen Guide auf die Spuren deutscher Sport- und Architekturgeschichte begeben.

Timo Rohwedder, Geschäftsführer der Olympiastadion Berlin GmbH, freut sich, dass es wieder losgeht: „Über ein halbes Jahr waren unsere Tore für Besichtigungen geschlossen. Es ist schön, dass sich die Lage stabilisiert und der Tourismus in unsere Stadt zurückkehrt. Mit dem Olympiastadion Berlin bieten wir ein weiteres Ausflugsziel.“

Für eine Besichtigung des Geländes ist keine Vorlage eines negativen Coronatests notwendig. Zur Teilnahme an einer geführten Tour muss ein negatives Testergebnis (max. 24 Stunden alt) oder eine Bescheinigung über die vollständige Impfung / Genesung vorgewiesen werden. Gemäß der geltenden Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt in den Innenräumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Auf dem gesamten Gelände sind außerdem die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.